Befreiung vom Eigenanteil zum Zahnersatz
Die gesetzlichen Krankenkasse beteiligen sich an Zahnersatz (Onlay, Krone, Brücke, Prothese, Teilprothese) mit einem Festzuschuss. Dieser Zuschuss erhöht sich um 20% wenn Sie in den letzten 5 Jahren bei der Vorsorgeuntersuchung (Stempel im Bonusheft) waren. Haben Sie für die letzen zehn Jahre ununterbrochen einen Bonusstempel, so erhöht sich die Zuzahlung der Krankenkasse um 30%.
Überschreitet Ihr monatliches Bruttoeinkommen folgende Grenzwerte nicht, so erhalten Sie den doppelten Festzuschuss. Es entsteht für Sie bei einer Regelversorgung kein Eigenanteil mehr. Zu den Bruttoeinnehmen zählen auch die Einnahmen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen – in der Regel Ehegatten und Familienversicherte Kinder.
Die monatlichen Grenzwerte betragen im Jahr 2010:
für Alleinstehende | 1022,00 € |
mit einem Angehörigen | 1405,25 € |
mit zwei Angehörigen | 1660,75 € |
mit drei Angehörigen (z.B. Ehepartner und zwei Kinder) | 1916,25 € |
für jeden weiteren Angehörigen | 255,50 € |